COVID-19: WICHTIGE INFORMATIONEN

Die Corona-Schutzmaßnahmen treten außer Kraft. Das Tragen von Masken ist nicht mehr verpflichtend, aber alle, die sich mit Masken sicherer fühlen, können es tun.

 

Auslaufen der Corona-Verordnungen am 31. Januar 2023

Die für den Schulbereich relevanten Corona-Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung und die Coronaschutzverordnung, sind ab dem 1. Februar 2023 abgeschafft.Die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) wird nur mit wenigen Vorschriften fortgeführt, aber für den Schulbereich gibt es keine besonderen Regelungen mehr. Die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule fällt ebenfalls weg.Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) wird nicht fortgeführt. Die bisherige 5-tägige Isolation entfällt. Stattdessen wird eineEmpfehlung zum Tragen einer Maske ausgesprochen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher zu Hause bleiben.

Wegfall von Testungen/Bestell-Portal

Da die Regelungen für anlassbezogene Testungen an Schulen und die Isolationspflicht entfallen, besteht keine Verpflichtung mehr für (Selbst-)Testungen bei Krankheitssymptomen. Stattdessen setzen wir verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit. Wer seinen eigenen Infektionsstatus überprüfen möchte, kann weiterhin Schultests nutzen.Die monatliche Ausgabe von fünf Tests pro Person wird ab dem 31. Januar 2023 jedoch reduziert. Bis Freitag, den 10. Februar 2023 können Schulen weiterhin reduzierte Mengen an Schnelltests bestellen. Ab diesem Datum wird das Bestell-Portal geschlossen. Noch vorhandene Schnelltests können auf Anfrage weiterhin ausgegeben werden.

Maskenpflicht in der Schule

In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Niemand wird wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert. Lehrkräfte sowie Schüler*innen (und ihre Eltern) entscheiden selbst, ob sie eine Maske tragen möchten oder nicht.Positiv getesteten Personen, die nicht zu Hause krank bleiben, wird jedoch dringend empfohlen, fünf Tage nach dem Test eine medizinische Maske im Innenbereich zu tragen, wenn sie sich außerhalb der eigenen vier Wände aufhalten. Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, die aus medizinischen oder ähnlichen wichtigen Gründen keine Maske tragen können.

Hygieneregelungen

An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)). Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag.

Schulischer Unterricht

Der Schulunterricht hat einen hohen Stellenwert und es wird alles dafür getan, dass Präsenzunterricht stattfinden kann. Sollte es aufgrund einer Epidemie nicht möglich sein, den Unterricht in Präsenz zu erteilen, kann ausnahmsweise der Distanzunterricht in Betracht gezogen werden. Dies sollte jedoch nur als letzte Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, falls auch durch Vertretungsunterricht keine andere Lösung gefunden werden kann.Mehr Infos zum Distanzunterricht im Bildungsportal unter: https://www.schulministerium.nrw/distanzunterricht

Im Krankheitsfall

Es kann vorkommen, dass Schüler*innen krankheitsbedingt auf den Unterricht verzichten müssen. Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Eltern können ihre Kinder wie gewohnt entschuldigen. Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.Um die Gesundheitsrisiken in den Schulen zu minimieren, sollten alle bewährten Hygienemaßnahmen befolgt werden. Ein eigenverantwortliches Verhalten aller Beteiligten ist somit von großer Bedeutung. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, damit wir entsprechend reagieren können, falls sich die Situation ändert.

 

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu unseren Lernprogrammen, sowie weitere Neuigkeiten.

Unser Schulleitungsteam steht Ihnen jederzeit gerne für Fragen oder Anregungen zur Verfügung:

Bilinguale Grundschule

– Alle Grundschüler*innen sollen nur den Haupteingang (an der Sporthalle) benutzen:
Ankommen für Klassen 1/2 von 7.45-7.50 Uhr; Abholung am Mo., Mi., Do. um 15.20 Uhr
und am Di. und Fr. um 14.35 Uhr
Ankommen für Klassen 3-5 von 7.55-8.00 Uhr; Abholung am Mo., Mi., Do. um 15.30 Uhr
und am Di. und Fr. um 14.45 Uhr
– Wir bieten wieder den Spanischunterricht sowie “Games” bis 16.15 Uhr an; eine Anmeldung für die Teilnahme ist erforderlich.
– Das Schulleitungsteam der bilingualen Grundschule steht gerne für alle anderen Fragen oder Anregungen zur Verfügung:
primary.management@if-koeln.de

Bilinguale weiterführende Schule

– Alle Schüler*innen der Sekundarstufe sollen den Haupteingang benutzen.
Ankunft: 7.55-8:05 Uhr
Abholung: 14.45/15.30 Uhr
– Mr. Shaun Roberts, Schulleiter der Bilingualen weiterführenden Schule, steht gerne für Fragen oder Anregungen zur Verfügung:  shaun.roberts@if-koeln.de

Essen und Materialien

– Alle Schüler*innen, die sich nicht für das Schulessen angemeldet haben, müssen ihr Essen und Getränke von zu Hause mitbringen.
– Essen, Trinken und Arbeitsmaterialien dürfen nicht unter den Schüler*innen geteilt werden.

Weitere Informationen

– Der Zutritt zum Schulgelände ist den Eltern nicht gestattet – bitte bringen Sie bzw. holen Sie Ihre Kinder an dem entsprechenden Eingang ab. Beachten Sie dabei das geltende Abstandsgebot.
– Sollten Sie Fragen haben, so zögern Sie nicht das IFK/CIS-Schulleitungsteam jederzeit zu kontaktieren: leadership.team@if-koeln.de.