
In der heutigen Ausgabe des Kölner Stadt-Anzeigers wurde ein Artikel über unsere Schule veröffentlicht, der trotz der Tatsache, dass der Autor über andere Tatsachen verfügt, Fehlinformationen enthält.
Im Juni hat der Autor der Schule eine Reihe von Fragen gestellt, die die Schule ausführlich beantwortet hat. Danach war der Autor nicht mehr für weitere Diskussionen, Rückfragen oder Einstufungen verfügbar.
Zu Ihrer Information korrigieren wir die folgenden unwahren Aussagen des Artikels. Die kursiv gedruckten Textteile sind Zitate aus dem Artikel:
Die anderen beiden (Schulen) - ein zweisprachiges Gymnasium und eine Grundschule - sind sogenannte staatlich anerkannte Ersatzschulen. Diese werden großzügig aus Steuermitteln finanziert. Im vergangenen Jahr waren dies nach Angaben der Bezirksregierung Köln 2,07 Millionen Euro für die beiden Ersatzschulen. Die Höhe der “Refinanzierung” hängt nur von der Anzahl der Schüler an den beiden Ersatzschulen ab. Es gibt nur wenige Vorgaben - und offensichtlich keine Kontrollen, was mit dem Geld passiert, wie die Landesbehörde auf Anfrage des Kölner Stadt-Anzeigers einräumt.
Der Autor hat die Information, dass die Schulfinanzierung nicht nach “wenigen Richtlinien” und ohne Kontrollen erfolgt, sondern nach den umfassenden und strengen Regeln der “Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen” (FESchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen, die auch öffentlich zugänglich ist. Demnach zahlt der Staat 87% der Kosten, die er für einen Schüler in einer öffentlichen Schule ausgeben würde, als Erstattung und gegen konkrete Belege oder Rechnungen an einen privaten Schulträger. Mit jedem Schüler, der sich für eine Ersatzschule statt für eine öffentliche Schule entscheidet, spart der Steuerzahler also sogar Geld.
Die Frage der Quersubventionierung der privaten Ergänzungsschule stellt sich nicht nur deshalb, weil die Kinder aller drei Schulen in dasselbe Gebäude gehen und gemeinsam an außerschulischen Aktivitäten am Nachmittag sowie an einzelnen Fächern wie Sport und Spanisch teilnehmen. Auch der Umgang mit dem sensiblen Thema Schulgeld ist fragwürdig: Im Gegensatz zu den privaten Ergänzungsschulen dürfen die staatlich anerkannten Ersatzschulen kein Schulgeld nehmen. Geförderte Privatschulen dürfen keine finanziellen Hürden aufbauen, die Kinder aus weniger wohlhabenden Familien ausschließen.
Da die Mittel nicht ausreichen, um den Betrieb der Ersatzschulen vollständig zu finanzieren, kann es keine Quersubventionierung geben. Außerdem bezieht sich die Finanzierung bei den Ersatzschulen nur auf den Unterricht, der nach dem NRW-Lehrplan in den dafür vorgesehenen Klassenräumen und den für öffentliche Schulen festgelegten Klassengrößen erteilt wird. Zusätzliche Lernangebote, kleinere Lerngruppen und Nachmittagsangebote unterliegen grundsätzlich nicht der Refinanzierung. Eine Ausnahme: Das Nachmittagsangebot (“Offener Ganztag”) der Grundschule, das nur von der Grundschule als Ersatzschule genutzt wird.
Der gemeinsame Sportunterricht (Spanischunterricht nach dem NRW-Lehrplan wird nicht schulübergreifend durchgeführt) ist Teil des Schulkonzepts, das 2007 von der Bezirksregierung genehmigt wurde. Auch hier werden nur die Schüler refinanziert, die an der Ersatzschule angemeldet sind. Die fehlenden Mittel werden nicht über Schulgebühren finanziert, da der Schulbetreiber keine Gebühren für den Schulbesuch erhebt.
Eltern, die ihr Kind anmelden, treten dem Förderverein bei und verpflichten sich vertraglich - zusätzlich zu einer Aufnahmegebühr von 3500 Euro - zu einem Jahresbeitrag von 16.080 Euro für dieses Schuljahr.
Es wurde bereits mehrfach erklärt und auch im Text richtig zitiert, dass die Mitgliedschaft im Förderverein eine Entscheidung der Personen ist, die Mitglied werden. Dies können, müssen aber nicht ausschließlich Eltern sein. Der Förderverein steht jedem offen, der den satzungsgemäßen Zweck des Vereins unterstützen möchte. In vielen Fällen sind es die Eltern, die sehen, dass das umfassende Bildungsangebot der Schule ohne weitere finanzielle Unterstützung nicht realisiert werden kann. Es sind aber auch die Mitglieder des Vereins, die die Satzung und die Beitragstabelle festlegen. Diese wurden dem Autor ebenfalls zugesandt und sind ebenfalls öffentlich zugänglich.
Kritiker sehen ein verstecktes Schulgeld für ein Angebot, das mit Steuergeldern finanziert wird, die dann auch zur Quersubventionierung einer privaten Eliteschule verwendet werden könnten.
Es gibt keine faktische Grundlage für die Beobachtung der “Kritiker”, die nicht namentlich genannt werden. Die bloße Wiederholung einer Behauptung erhöht nicht deren Substanz.
Mehrere Eltern, die nicht namentlich genannt werden wollen, widersprechen dem vehement: “... Uns wurde nicht nur der Schulvertrag vorgelegt, sondern auch der Vertrag des Fördervereins, den wir gleichzeitig unterschreiben mussten...”
Eltern, die die Anmeldesituation auf die beschriebene Weise wahrgenommen haben, können sich gerne an die Geschäftsführung des Schulbetreibers oder den Vorstand des Fördervereins wenden, damit das Missverständnis geklärt werden kann.
Alle Eltern würden auch über die erhöhten Jahresgebühren informiert.
Diese Aussage gilt nur für Eltern, die auch Mitglieder des Patenschaftsvereins sind. Der Satz sollte lauten: “Die Mitglieder werden über die Erhöhung der Jahresbeiträge gemäß der Beitragstabelle informiert.”
Für Cologne International School / Internationale Friedensschule käme diese Debatte zu einem ungünstigen Zeitpunkt
Aus unserer Sicht gibt es keinen unpassenden Zeitpunkt. Alle Informationen über die Schule und den rechtlich unabhängigen Förderverein sind öffentlich zugänglich und können jederzeit abgerufen werden.
Die Stadt hatte das Grundstück an den privaten Schulbetreiber verkauft.
Die Information ist falsch. Weder ist die Stadt selbst Eigentümerin des Grundstücks, sondern die Stadtentwicklungsgesellschaft “Moderne Stadt”, noch hat der Schulbetreiber das Grundstück jemals selbst erworben.
Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt geht jedoch davon aus, dass die Genehmigung noch in diesem Jahr erteilt wird.
Wir können dies bestätigen. Alle beteiligten städtischen Ämter haben ihre Zustimmung gegeben und die Baugenehmigung wird derzeit von der Bauaufsichtsbehörde vorbereitet.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Petra Stratmann & Jan Hülsmann, Schulleitung
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