In der am 03.09.2020 erschienenen Ausgabe des Kölner Stadt-Anzeigers ist ein Artikel über unsere Schule erschienen, der trotz der Verfasserin anderweitig vorliegender Informationen sachliche Fehlinformationen enthält.

Die Verfasserin hatte im Juni einige Fragen an die Schule gestellt, die die Schule ausführlich beantwortet hat. Für weitere Gespräche, Rückfragen oder Einordnungen war die Verfasserin danach nicht mehr erreichbar..

Zu Ihrer Orientierung stellen wir die folgenden Falschaussagen richtig.

Die beiden anderen – ein bilinguales Gymnasium und eine Grundschule – sind so genannte staatlich anerkannte „Ersatzschulen“. Solche werden üppig aus Steuermitteln gefördert. Im vergangenen Jahr waren das nach Angaben der Bezirksregierung Köln für die beiden Ersatzschulen 2,07 Millionen Euro. Die Höhe der „Refinanzierung“ richtet sich nur nach den Schülerzahlen der beiden Ersatzschulen. Es gibt nur wenige Vorgaben – und offensichtlich auch keine Kontrollen, was mit dem Geld geschieht, wie die Landesbehörde auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ einräumt.

Die Verfasserin hat die Information vorliegen, dass die Ersatzschulfinanzierung nicht nach “wenigen Vorgaben” und ohne Kontrollen erfolgt, sondern nach den umfassenden und strengen Regeln der “Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen” (FESchVO) des Landes NRW, die im Übrigen öffentlich einsehbar ist. Demnach zahlt der Staat 87% der Kosten, welche er für einen SchülerIn im öffentlichen Schulbetrieb aufwenden würde, als Erstattung und gegen konkrete Ausgabenbelege an einen privaten Schulträger. Mit jedem Schüler, der sich für eine Ersatzschule statt für eine öffentliche Schule entscheidet, wird der Steuerzahler somit im Endeffekt sogar entlastet.

Die Frage nach einer Quersubventionierung der privaten Ergänzungsschule stellt sich nicht nur, weil die Kinder aller drei Schulen ins selbe Gebäude gehen und zusätzliche pädagogische Angebote am Nachmittag sowie einzelne Fächer wie Sport und Spanisch gemeinsam wahrnehmen können. Auch der Umgang mit dem heiklen Thema Schulgeld ist fragwürdig: Im Gegensatz zur privaten Ergänzungsschule dürfen staatlich anerkannte Ersatzschulen kein Schulgeld nehmen. Geförderte Privatschulen dürfen keine finanziellen Hürden schaffen, die Kinder aus nicht so reichen Familien ausschließen.

Da die Förderung nicht ausreicht, um den Betrieb der Ersatzschulen vollständig zu finanzieren, kann es keine Quersubventionierung geben. Die Förderung bezieht sich außerdem auch in den Ersatzschulen nur auf den laut Lehrplan NRW erteilten Unterricht in den dafür vorgesehenen Unterrichtsräumen und den für öffentliche Schulen definierten Klassengrößen. Zusätzliche Lernangebote, kleinere Lerngruppen und Nachmittagsangebote unterliegen grundsätzlich nicht der Refinanzierung. Ausnahme: Der offene Ganztagsbereich der Grundschule, der aber auch nur von der Grundschule als Ersatzschule genutzt wird.

Die gemeinsame Erteilung von Sportunterricht (Spanischunterricht gemäß Lehrplan findet gar nicht gemeinsam statt) ist Teil des von der Bezirksregierung 2007 genehmigten Schulkonzeptes. Auch hier werden nur die Schülerinnen und Schüler refinanziert, die an der Ersatzschule angemeldet sind. Die fehlenden Mittel werden nicht über Schulgeld finanziert, da der Schulträger für die Beschulung keine Gebühren erhebt.

Eltern, die ihr Kind anmelden, treten in den Förderverein ein und werden vertraglich – neben einer Aufnahmegebühr von 3500 Euro – auf einen Jahresbeitrag verpflichtet, der für dieses Schuljahr 16 080 Euro beträgt.

Es wurde mehrfach erläutert, und auch im Text richtig zitiert, dass die Mitgliedschaft im Förderverein eine Entscheidung der Personen ist, die Mitglied werden. Dies können, müssen aber nicht ausschließlich Eltern sein. Der Förderverein steht allen offen, die den satzungsgemäßen Zweck des Vereins unterstützen wollen. Das mögen vielfach Eltern sein, die sehen, dass das umfassende Bildungsangebot der Schule nicht ohne weitere finanzielle Zuwendungen realisiert werden kann. Die Mitglieder des Vereins sind es aber auch, die die Satzung und die Beitragsordnung definieren. Diese sind der Verfasserin ebenfalls zugegangen und darüber hinaus auch öffentlich zugänglich.

Kritiker sehen hier ein verstecktes Schulgeld für ein Angebot, das mit Steuergeldern finanziert wird, die dann auch noch zur Quersubventionierung einer privaten Eliteschule genutzt werden könnten.

Für die Beobachtung der namentlich nicht näher benannten “Kritiker” gibt es keine faktische Grundlage. Die reine Wiederholung eines Vorwurfs erhöht nicht die Substanz seiner Aussage.

Dem widersprechen mehrere Eltern, die namentlich nicht genannt werden möchten, vehement: “…Uns wurde nicht nur der Schulvertrag vorgelegt, sondern auch der Vertrag des Fördervereins, der zeitgleich unterschrieben werden musste…”

Eltern, die die Anmeldesituation in der beschriebenen Weise wahrgenommen haben, mögen sich gerne bei der Geschäftsführung des Schulträgers oder dem Vorstand des Fördervereins melden, damit das Missverständnis aufgeklärt werden kann.

Auch würden alle Eltern stets über die erhöhten Jahresbeiträge informiert.

Diese Aussage trifft nur auf Eltern zu, die auch Mitglied im Förderverein sind. Richtig müsste der Satz lauten: “Mitglieder werden über die Erhöhung der Jahresbeiträge gemäß der von den Mitgliedern beschlossenen Beitragsordnung informiert.”

Für die Cologne International School/Internationale Friedensschule käme diese Debatte zur Unzeit.

Wir stellen uns gerne jeder auf Fakten basierenden Debatte, dafür gibt es aus unserer Sicht keine Unzeit. Alle Informationen über die Schule und den rechtlich davon unabhängig geführten Förderverein sind öffentlich verfügbar und können jederzeit abgerufen werden.

Das Grundstück hatte die Stadt an den privaten Schulträger verkauft.

Die Information ist falsch. Weder ist die Stadt selbst Eigentümer des Grundstücks, sondern die Stadtentwicklungsgesellschaft “Moderne Stadt”, noch hat der Schulträger das Grundstück jemals selbst erworben.

Die Bauaufsicht der Stadt geht aber davon aus, dass die Genehmigung noch in diesem Jahr erteilt wird.

Dies können wir bestätigen. Alle beteiligten Ämter haben ihre Zustimmung gegeben und die Baugenehmigung wird zurzeit von der Bauaufsicht ausgestellt.

Beste Grüße

Dr. Petra Stratmann & Jan Hülsmann, School Management

Date Published: September 3, 2020
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